PRAXISDUO-Schwetzingen
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Der orale Glucose-Toleranz-Test (oGTT)

Folgende Voraussetzungen müssen vor und während des oGTT erfüllt sein:

  • keine akute Erkrankung / Infekt / Fieber / ärztlich verordnete Bettruhe
  • keine Einnahme von Medikamenten am Morgen vor dem Test (insbesondere: keine Kortisonpräparate, Schilddrüsenmendikamente, Progesteronpräparate, Asthmaspray).
    Diese können Sie gleich im Anschluß an den Test einnehmen.
  • keine außergewöhnliche körperliche Belastung 1-2 Tage vor dem Test.
  • normale Ess- und Trinkgewohnheiten mit ausreichend Kohlenhydraten in den letzten 3 Tagen vor dem Test (d. h. keine „Vorbereitung“ auf den Test durch Ernährungsumstellung und insbesondere Weglassen von Kohlenhydraten).
  • am Vorabend vor dem Test ab 22:00 Uhr Einhalten einer Nüchternperiode von mindestens 8 Stunden (keine Nahrungsmittel, keine Getränke).
  • Testbeginn am folgenden Morgen nicht vor 6:00 Uhr und nicht nach 9:00 Uhr; in der Regel Beginn 8:00 Uhr.
  • während des Tests sollte die Schwangere nahe dem Testlabor sitzen, sie darf nicht liegen oder sich unnötig bewegen, und es sollen keine anderen Untersuchungen in dieser Zeit durchgeführt werden.
  • vor und während des Tests darf nicht geraucht werden.

Durchführung:

  • Es erfolgt die Bestimmung des Nüchternblutzuckers aus venösem Blut
  • 75 g Glukose in 300 ml sind innerhalb von 3-5 Minuten zu trinken, ein Sturztrunk („auf ex“) ist zu vermeiden
  • Weitere Glukosemessungen nach venöser Blutentnahme erfolgen 1 und 2 Stunden nach Ende des Trinkens der Glukoselösung.


 
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